Bei der sogenannten Hausverwaltung gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Generell ist bei der Verwaltung von Immobilien zwischen der WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren.
Während der WEG-Verwalter das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, ist der Miet-Verwalter regelmäßig mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes beauftragt.
Der Mietverwaltung nahe stehend ist die Sondereigentumsverwaltung, die die Verwaltung von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft.
WEG-Verwaltung
Kernbereich der Aufgaben des WEG-Verwalters ist allein die Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Die damit zusammenhängenden Tätigkeiten sind sehr umfangreich und setzen daher entsprechende Kenntnisse des Verwalters voraus. Damit einhergehend beinhalten die zahlreichenden Tätigkeiten für den Verwalter ein erhebliches Haftungspotential.
Soll ein WEG-Verwalter eingesetzt werden, ist zwischen der Bestellung des Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und dem mit der Eigentümergemeinschaft geschlossenen Verwaltervertrag zu unterscheiden. Es handelt sich um jeweils rechtlich eigenständige Vorgänge, die gesondert zu behandeln sind (etwa Bestellung oder Abberufung des Verwalters / Abschluss oder Kündigung des Verwaltervertrags).
Mietverwaltung
Der Umfang der Tätigkeiten des Miet-Verwalters ist im Vergleich zum WEG-Verwalter wesentlich geringer. Insbesondere entfallen die Vorbereitungen und Durchführungen der Wohnungseigentümerversammlungen, an deren Stelle die Absprachen des Miet-Verwalters mit dem Eigentümer bzw. den Eigentümern des Mietobjektes treten. Der Zeitaufwand für den Miet-Verwalter ist jedoch meistens ähnlich hoch wie beim WEG-Verwalter, da der Miet-Verwalter sich um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse kümmern muss.
Je nach Inhalt des Verwaltervertrags kann zudem auch die bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts denselben Umfang wie beim Gemeinschaftseigentum haben.
Sondereigentumsverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung ist quasi eine reduzierte Form der Mietverwaltung, wobei der Verwalter allein für das Sondereigentum zuständig ist. Auch wenn der Sondereigentumsverwalter und der für das Gemeinschaftseigentum zuständige WEG-Verwalter nicht identisch sein müssen: Die Beauftragung des WEG-Verwalters auch mit der Sondereigentumsverwaltung bietet den Vorteil, dass sich der Verwalter mit dem Objekt und dessen Gegebenheiten auskennt.