Bei Neubau- und Bestandsimmobilien führen wir alle administrativen Tätigkeiten zur Aufteilung nach dem Wohneigentumsgesetz durch:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aufteilungsplan
  • Gemeinschaftsordnung
  • Teilungserklärung
  • Zuordnung von Sondernutzungsrechten
  • Abwicklung der Grundbucheintragungen
  • Eintragung von Baulasten (Überfahrtsrechte u.ä.)
  • Übernahme der WEG-Verwaltung