Bei Neubau- und Bestandsimmobilien führen wir alle administrativen Tätigkeiten zur Aufteilung nach dem Wohneigentumsgesetz durch:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan
- Gemeinschaftsordnung
- Teilungserklärung
- Zuordnung von Sondernutzungsrechten
- Abwicklung der Grundbucheintragungen
- Eintragung von Baulasten (Überfahrtsrechte u.ä.)
- Übernahme der WEG-Verwaltung